Nach Sachvortrag und Beratung beschließt der Ausschuss für Bauwesen, Umwelt- und Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft Folgendes:
1. Vom Sachvortag wurde Kenntnis genommen.
2. Nur der mittlere Baum wird entfernt und ersetzt, der südliche Baum soll in Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer erhalten bleiben.