Nach Sachvortrag und Beratung beschließt der Ausschuss für Bauwesen, Umwelt- und Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft Folgendes:
1. Vom Sachvortag und der Kostensituation wurde Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt die Entwässerungssituation wie vorgeschlagen unter Berücksichtigung der Kostensituation zu verbessern.