Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0

Der Marktgemeinderat nimmt gemäß Art. 102 Abs. 2 GO vom Rechnungsergebnis des Haushaltsjahres 2021 Kenntnis. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird gebeten die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021 durchzuführen.

 

 

 


Nach Sachvortrag und Beratung beschließt der Marktgemeinderat Folgendes:

 

1. Vom Ergebnis der Jahresrechnung 2021 wurde Kenntnis genommen.

 

2. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird ersucht die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021 durchzuführen.