Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Marktgemeinderat nimmt von den Strompreisen im Lieferzeitraum 2023 - 2025 sowie der Eilentscheidung über die Vertragsunterzeichnung Kenntnis.

 

 


Nach Sachvortrag und Beratung beschließt der Marktgemeinderat Folgendes:

 

1. Von den im Rahmen der Ausschreibung erzielten Arbeitspreisen sowie der Eilentscheidung nach Art. 37 Abs. 3 GO wird Kenntnis genommen.