Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 2

Beratung und Beschluss über die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des zukünftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 39 „Solarpark Oberstimm Nord-West“ mit gleichzeitiger 20. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) auf den Flurstücken Nr. 796, 797, 801, 802, 803 und 804 und einer Teilfläche der Fl.Nr. 799, jeweils Gemarkung Oberstimm.

 

 

 


Nach Sachvortrag und Beratung beschließt der Marktgemeinderat Folgendes:

 

1. Vom Sachvortrag, dem Empfehlungsbeschluss des Ausschusses für Bauwesen, Umwelt- und Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft sowie dem Antragsschreiben gem. § 12 Abs. 2 BauGB der Unien GmbH, Lilienthalstraße 2, 86415 Mering, vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Milzarek (Vorhabenträger) vom 17.08.2022, zur Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des zukünftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 39 „Solarpark Oberstimm Nord-West“ mit gleichzeitiger 20. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) auf den Flurstücken Nr. 796, 797, 801, 802, 803 und 804 und einer Teilfläche der Fl.Nr. 799, jeweils Gemarkung Oberstimm, wurde Kenntnis genommen.

 

2. Die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des zukünftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 39 „Solarpark Oberstimm Nord-West“ mit gleichzeitiger 20. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) auf den Flurstücken Nr. 796, 797, 801, 802, 803 und 804 und einer Teilfläche der Fl.Nr. 799, jeweils Gemarkung Oberstimm, wird beschlossen.

 

3. Die Bauverwaltung wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

4. Ebenso wird beschlossen, vom Vorhabenträger einen Vorhaben- und Erschließungsplan gemäß § 12 Baugesetzbuch vorlegen zu lassen und mit diesem einen Durchführungsvertrag abzuschließen. Weiter sind vom Vorhabenträger ein Planentwurf mit entsprechender Begründung und Umweltbericht für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung von Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB vorzulegen.