Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 1

Beratung und Beschluss über die Abwägung der in den Verfahren nach §§ 3 Abs. 1 BauGB und 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen, Billigungsbeschluss sowie der Durchführung der Verfahren nach §§ 3 Abs. 2 BauGB und 4 Abs. 2 BauGB

 

 

 


Nach Sachvortrag und Beratung beschließt der Marktgemeinderat Folgendes:

 

1.    Vom Sachvortrag sowie den Planunterlagen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Technologiepark Ost“ (Stand: 27.10.2022) wurde Kenntnis genommen.

 

2.    Die Abwägung wird wie von der Verwaltung vorgeschlagen vorgenommen.

 

3.    Die Planunterlagen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Technologiepark Ost“, (Stand: 27.10.2022) werden gebilligt. Ebenfalls vom Billigungsbeschluss umfasst sind die sonstigen Unterlagen, auf die in der Präambel zum Bebauungsplan Bezug genommen wird.

 

4.    Die Durchführung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die formale Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB auf Grundlage der unter 3. genannten Unterlagen wird beschlossen.

      Die Bauverwaltung wird beauftragt, die hierfür notwendigen Schritte zu veranlassen.