Beratung und Beschluss über die Abwägung der in den Verfahren nach §§ 3 Abs. 1 BauGB und 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen, Billigungsbeschluss sowie der Durchführung der Verfahren nach §§ 3 Abs. 2 BauGB und 4 Abs. 2 BauGB
Nach Sachvortrag und Beratung beschließt der Marktgemeinderat Folgendes:
1.
Vom Sachvortrag sowie den
Planunterlagen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Technologiepark Ost“
(Stand: 27.10.2022) wurde Kenntnis genommen.
2.
Die Abwägung wird wie von der
Verwaltung vorgeschlagen vorgenommen.
3.
Die Planunterlagen der 1. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 20 „Technologiepark Ost“, (Stand:
27.10.2022) werden gebilligt. Ebenfalls vom Billigungsbeschluss umfasst sind
die sonstigen Unterlagen, auf die in der Präambel zum Bebauungsplan Bezug
genommen wird.
4.
Die Durchführung der öffentlichen Auslegung nach §
3 Abs. 2 BauGB sowie die formale Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB auf Grundlage der unter 3. genannten
Unterlagen wird beschlossen.
Die Bauverwaltung wird beauftragt, die hierfür notwendigen Schritte zu veranlassen.