Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0

Beratung und Beschlussfassung über die Umlegung nach Bundesbaugesetz für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 46 „Pichl West II“ mit 4. Teiländerung des Bebauungsplanes „Pichl Süd“ sowie die Übertragung dieses Verfahrens auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Pfaffenhofen a.d.Ilm.

 

 


Nach Sachvortrag und Beratung beschließt der Marktgemeinderat Folgendes:

 

1. Vom Sachvortrag wurde Kenntnis genommen.

 

2. Der Marktgemeinderat Manching ordnet gemäß § 46 Abs. 1 Baugesetzbuch für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 46 „Pichl West II“ mit 4. Teiländerung des Bebauungsplanes „Pichl Süd“ die Umlegung nach dem 4. Teil des 1. Kapitels des Baugesetzbuches an.

 

3. Der Markt Manching überträgt gem. § 46 Abs. 4 BauGB die ihr Kraft Gesetz zustehende Befugnis zur Durchführung der Umlegung für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 46 „Pichl West II“ mit 4. Teiländerung des Bebauungsplanes „Pichl Südauf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Pfaffenhofen a.d.Ilm.

     Die Einzelheiten der Übertragung einschließlich der Mitwirkungsrechte der Gemeinde werden durch eine Vereinbarung geregelt.

Der 1. Bürgermeister o.V.i.A. werden ermächtigt, diese Vereinbarung abzuschließen.