Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0

Beratung und Beschluss über die auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des zukünftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 59 „Solarpark Manching – Lindacher Weiher“ mit gleichzeitiger 21. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) auf den Flurstücken Nr. 420 und 421 jeweils Gemarkung Westenhausen, zur Errichtung einer schwimmenden Photovoltaikanlage.

 

 

 


Nach Sachvortrag und Beratung beschließt der Marktgemeinderat Folgendes:

 

1. Vom Sachvortrag, dem Empfehlungsbeschluss des Ausschusses für Bauwesen, Umwelt- und Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft sowie dem Antragsschreiben gem. § 12 Abs. 2 BauGB der Solea Solarpark Holding GmbH, Gottlieb-Daimler-Str. 10, 94447 Plattling, vertreten durch den Finanzvorstand Georg Sterner, CFO, (Vorhabenträger) vom 11.07./23.08.2022, zur Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des zukünftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 59 „Solarpark Manching – Lindacher Weiher“ mit gleichzeitiger 21. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) auf den Flurstücken Nr. 420 und 421 jeweils Gemarkung Westenhausen, wurde Kenntnis genommen.

 

2. Dem Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des zukünftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 59 „Solarpark Manching – Lindacher Weiher“ mit gleichzeitiger 21. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) auf den Flurstücken Nr. 420 und 421 jeweils Gemarkung Westenhausen wird nicht stattgegeben.

 

3. Die Entscheidung ist dem Antragsteller unter Angabe der wesentlichen Gründe schriftlich mitzuteilen.