Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beratung über das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Fa. LB Wohnen & Bauen GmbH & Co.KG zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 13 Wohneinheiten, Tiefgarage und oberirdischen Stellplätzen auf der Fl.-Nr. 232/1, Gemarkung Manching (Bahnhofstr. 3).

 

 


Nach Sachvortrag und Beratung beschließt der Ausschuss Folgendes:

 

1.    Vom Sachvortrag, dem Bauantrag der Fa. LB Wohnen & Bauen GmbH & Co.KG, Prinz-Eugen-Str. 15, 85051 Ingolstadt zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 13 Wohneinheiten, Tiefgarage und oberirdischen Stellplätzen auf der Fl.-Nr. 232/1, Gemarkung Manching (Bahnhofstr. 3) sowie den dazugehörigen Planunterlagen wurde Kenntnis genommen.

 

2.    Das Vorhaben fügt sich nach § 34 BauGB ein, die Erschließung ist gesichert. Das Vorhaben ist bauplanungsrechtlich zulässig.

 

3.    Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.