Beratung über das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Fa. LB Wohnen & Bauen GmbH & Co.KG zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 13 Wohneinheiten, Tiefgarage und oberirdischen Stellplätzen auf der Fl.-Nr. 232/1, Gemarkung Manching (Bahnhofstr. 3).
Nach Sachvortrag und Beratung beschließt der Ausschuss Folgendes:
1. Vom Sachvortrag, dem Bauantrag der Fa. LB Wohnen & Bauen GmbH & Co.KG, Prinz-Eugen-Str. 15, 85051 Ingolstadt zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 13 Wohneinheiten, Tiefgarage und oberirdischen Stellplätzen auf der Fl.-Nr. 232/1, Gemarkung Manching (Bahnhofstr. 3) sowie den dazugehörigen Planunterlagen wurde Kenntnis genommen.
2. Das Vorhaben fügt sich nach § 34 BauGB ein, die Erschließung ist gesichert. Das Vorhaben ist bauplanungsrechtlich zulässig.
3. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.