Nach Sachvortrag und Beratung beschließt der Marktgemeinderat Folgendes:
- Vom Sachvortrag wurde Kenntnis genommen
- Die überarbeiteten Verträge des AWP
werden wie vorgetragen genehmigt. Der 1. Bürgermeister o. V. i. A. wird
dazu ermächtigt, die Verträge zu unterzeichnen. Die Verwaltung wird
beauftragt, die unterzeichneten Verträge schnellstmöglich dem AWP
zuzusenden.