Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Beratung über das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag für eine landwirtschaftliche Mehrzweckhalle in der Gemarkung Oberstimm.


Nach Sachvortrag und Beratung beschließt der Ausschuss für Bauwesen, Umwelt- und Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft Folgendes:

 

1.    Vom Sachvortrag sowie dem Bauantrag zum Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle auf der Fl. Nrn. 534, Gemarkung Oberstimm mit den dazugehörigen Planunterlagen wurde Kenntnis genommen.

 

2.    Die Erschließung ist ausreichend und gesichert. Dem Bauvorhaben stehen jedoch mit den gliedernden Freibereichen des Flächennutzungsplans öffentliche Belange nach §35 Abs. 3 BauGB entgegen. Es fehlt der Nachweis, dass genau diese Halle an diesem Standort einem landwirtschaftlichen Betrieb dient. Daher ist das Vorhaben nach Ansicht der Verwaltung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB bauplanungsrechtlich unzulässig.

 

3.    Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird nicht erteilt.