Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1


Nach Sachvortrag und Beratung beschließt der Marktgemeinderat entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses vom 07.12.2022 Folgendes:

 

1.    Vom Sachverhalt wurde Kenntnis genommen.

 

2.    Der Markt Manching fördert die Errichtung von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung nicht unter 2,0 kWp mit einem einmaligen pauschalen Zuschuss pro Anwesen von 200 - 400 € gestaffelt nach Leistung in kWp.

 

Intelligente Batteriespeicher bei mindestens 2 kWh nutzbarer Speicherkapazität erhalten einen pauschalen Fördersatz von 300 - 500 € gestaffelt nach Leistung in kWh.

 

Die Errichtung von Solarkollektoranlagen zur Brauchwassererwärmung wird bei einer Kollektorfläche von mindestens 3 m² mit einem einmaligen Zuschuss von 300 € gefördert.

Mit zusätzlicher Heizungsunterstützung ab 6 m² Kollektorfläche beträgt der einmalige Zuschuss 600 € pro Anwesen.

 

Werden sowohl eine Solarkollektoranlage als auch eine Photovoltaikanlage pro Anwesen errichtet, wird der Pauschalzuschuss jeweils gewährt. Die Regelungen in den Richtlinien zum Förderprogramm finden Anwendung.

 

3.    Für das Haushaltsjahr 2023 stellt die Marktgemeinde Manching einen gedeckelten Betrag von 100.000 € zur Verfügung. Nicht abgerufene Summen können nach Beratung in weitere Haushaltsjahre übertragen werden.