Nach
Sachvortrag und Beratung beschließt der Marktgemeinderat entsprechend der
Empfehlung des Bauausschusses vom 07.12.2022 Folgendes:
1. Vom Sachverhalt wurde Kenntnis genommen.
2. Der Markt Manching fördert die
Errichtung von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung nicht unter 2,0 kWp
mit einem einmaligen pauschalen Zuschuss pro Anwesen von 200 - 400 € gestaffelt
nach Leistung in kWp.
Intelligente
Batteriespeicher bei mindestens 2 kWh nutzbarer Speicherkapazität erhalten
einen pauschalen Fördersatz von 300 - 500 € gestaffelt nach Leistung in kWh.
Die
Errichtung von Solarkollektoranlagen zur Brauchwassererwärmung wird bei einer
Kollektorfläche von mindestens 3 m² mit einem einmaligen Zuschuss von 300 €
gefördert.
Mit
zusätzlicher Heizungsunterstützung ab 6 m² Kollektorfläche beträgt der einmalige
Zuschuss 600 € pro Anwesen.
Werden
sowohl eine Solarkollektoranlage als auch eine Photovoltaikanlage pro Anwesen
errichtet, wird der Pauschalzuschuss jeweils gewährt. Die Regelungen in den
Richtlinien zum Förderprogramm finden Anwendung.
3. Für das Haushaltsjahr 2023 stellt die
Marktgemeinde Manching einen gedeckelten Betrag von 100.000 € zur Verfügung.
Nicht abgerufene Summen können nach Beratung in weitere Haushaltsjahre
übertragen werden.