Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Die Unterlagen für das Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des zukünftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 66 „Wohnquartier Niederfelder Straße“ sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan werden dem Marktgemeinderat vorgestellt.

 

Der Marktgemeinderat berät über die Einleitung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB.


Nach Sachvortrag und Beratung beschließt der Marktgemeinderat Folgendes:

 

1.    Vom Sachvortrag, dem Beschluss des Ausschusses für Bauwesen, Umwelt- und Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft vom 09.11.2021 (TOP Ö 2) sowie den Bauleitplanunterlagen (Stand: 09.12.2022) als auch der dazugehörigen Vorhabenplanung (Stand: 09.12.2022) im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 66 „Wohnquartier an der Niederfelder Straße" im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB auf den Fl. Nrn. 1015/7, 1023/3 und 1024/2, Gemarkung Manching (nördliche Niederfelder Straße/ Fischergasse) wird Kenntnis genommen.

 

2.    Auf Grundlage der unter 1. genannten Unterlagen (Bauleitplanung sowie Vorhabenplanung) wird die Bauverwaltung beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.