Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1

Ermächtigung des ersten Bürgermeisters zur Beschaffung von Notstromaggregaten.


Nach Sachvortrag und Beratung beschließt der Marktgemeinderat Folgendes:

 

1.    Vom Sachverhalt wurde Kenntnis genommen.

 

2.    Der erste Bürgermeister wird zur Beschaffung von Notstromaggregaten für den Fall eines Black-Outs ermächtigt.

 

3.    Dem ersten Bürgermeister wird die Bewirtschaftungsbefugnis für die Beschaffung von Notstromaggregaten für den Black-Out-Fall bis zu einem Betrag von 100.000,00 € brutto erteilt. Haushaltsmittel sind entsprechend in den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 einzuplanen und bereitzustellen.

 

 

MGRin Neumayr stimmt nicht mit ab, da sie erst nach dem Sachvortrag zur Sitzung gekommen ist.