Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2021 gemäß Art. 66 Abs. 1 GO.
Nach Sachvortrag und Beratung beschließt der Marktgemeinderat Folgendes:
- Vom Sachverhalt wurde Kenntnis genommen.
- Der Marktgemeinderat erteilt zu den in der Übersicht aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2021 in Höhe von 112.456,23 €, welche in der Zuständigkeit des Haupt- und Finanzausschusses liegen, nachträglich die Genehmigung.
- Der Marktgemeinderat erteilt zu den in der Übersicht aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2021 in Höhe von 5.234.584,48 € nachträglich die Genehmigung.