Feststellung und Erteilung der Entlastung für die Jahresrechnung 2021 des Marktes Manching.
Nach Sachvortrag und Beratung beschließt der Marktgemeinderat Folgendes:
1)
Feststellung der Jahresrechnung 2021:
Aufgrund der durchgeführten örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2021 stellt
der Marktgemeinderat gemäß Art. 102 Abs. 3 GO diese in den Solleinnahmen und
Sollausgaben mit jeweils 36.143.702,14 € fest.
einstimmig beschlossen Ja 20 Nein 0
2)
Entlastung der Jahresrechnung 2021:
Aufgrund der durchgeführten örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2021 erteilt
der Marktgemeinderat gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung.