Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Feststellung und Erteilung der Entlastung für die Jahresrechnung 2021 des Marktes Manching.


Nach Sachvortrag und Beratung beschließt der Marktgemeinderat Folgendes:

 

1)    Feststellung der Jahresrechnung 2021:
Aufgrund der durchgeführten örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2021 stellt der Marktgemeinderat gemäß Art. 102 Abs. 3 GO diese in den Solleinnahmen und Sollausgaben mit jeweils 36.143.702,14 € fest.

 

einstimmig beschlossen                                                Ja 20  Nein 0 

 

 

2)    Entlastung der Jahresrechnung 2021:
Aufgrund der durchgeführten örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2021 erteilt der Marktgemeinderat gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung.