Nach Sachvortrag und Beratung beschließt der Ausschuss für
Bauwesen, Umwelt- und Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft Folgendes:
1. Vom Sachvortrag, Bauantrag zum Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle zur Lagerung und Aufbereitung von Kartoffeln auf der Fl. Nr. 1255, Gemarkung Oberstimm (Mitterfeld/nördlich der ehemaligen MIK) sowie den Planunterlagen wurde Kenntnis genommen.
2. Das Vorhaben ist bauplanungsrechtlich unzulässig. Es dient keinem landwirtschaftlichen Betrieb im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Bei einer Bewertung als sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB werden öffentliche Belange (Entstehung einer Splittersiedlung, Beeinträchtigung des Landschaftsbildes) beeinträchtigt.
3. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird nicht erteilt.