Öffentliche Widmung der Flurstücksnummern des Reiterwegs, welche im Besitz des Marktes Manching sind, als Ortstraße.
Nach Sachvortrag und Beratung beschließt der Marktgemeinderat folgendes:
1. Vom Sachvortrag wurde Kenntnis genommen.
2. Der Reiterweg, mit den Flurstücksnummern 2261/5, 2259/1, 2256/8, Gemarkung Manching, welche sich im Eigentum des Marktes Manching befinden, wird gem. Art. 6 Abs.1 u. 3 i. V. m. Art. 46 Abs. 2 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet.
3. Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Formalitäten zur Widmung abzuwickeln und die Eintragungen in das Straßenbestandsverzeichnis vorzunehmen.