Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 6

Um die Belange der kommunalen Siedlungsentwicklung und des kulturellen Erbes in angemessener und zukunftsweisender Art in Einklang zu bringen, erarbeitet der Markt Manching gemeinsam mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) ein Kommunales Denkmalkonzept mit bodendenkmalpflegerischem Schwerpunkt im Bereich des keltischen Oppidums. Neben der denkmalschutzrechtlich relevanten Historie der Gemeinde wird auch eine Bestandsaufnahme der bedeutsamen Bodendenkmäler vorgenommen und Aussagen zu Flächen mit zu erwartenden Bodendenkmälern getroffen. Das BLfD übernimmt 90 % der anfallenden Kosten der Gesamtmaßnahme.

 


Nach Sachvortrag und Beratung beschließt der Marktgemeinderat Folgendes:

 

1.    Vom Sachvortrag und der in der Sitzung vom 24.11.2022 vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege skizzierten Vorgehensweise wurde Kenntnis genommen.

 

2.    Für die Durchführung des Kommunalen Denkmalkonzepts mit dem Schwerpunkt

Bodendenkmalpflege übernimmt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege 90 % der anfallenden Kosten der Gesamtmaßnahme. Die Obergrenze des Kostenanteils des Marktes Manching an der Gesamtmaßnahme wird auf 50.000 € festgelegt. Das Wissenschaftsministerium hat dies dem Wirtschaftsministerium in einer E-Mail bestätigt. Die Finanzierung wird über einen Bescheid sichergestellt. Nach Eingang eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns kann mit der Angebotseinholung bzw. Ausschreibung begonnen werden. Die Grundlage hierzu bildet ein gemeinsam erstelltes Leistungsverzeichnis.