Beratung und Beschlussfassung des Gremiums über eine Stellungnahme zu den Änderungen der 30. Änderung des Regionalplans, hier zur Neufassung des Kapitels 5.2 (Bodenschätze) vom September 2022.
Nach Sachvortrag und Beratung beschließt der Marktgemeinderat Folgendes:
1.
Vom
Sachvortrag sowie den Planungsunterlagen (Entwurf vom 29.09.2022) der
Regionalplanung für die Region Ingolstadt (10); 30. Änderung: Neufassung des
Kapitels 5.2 (neu) Bodenschätze wurde Kenntnis genommen.
2.
Der
Markt Manching lehnt die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für den Kiesabbau im
Nassabbau im Gemeindebereich des Marktes Manching und angrenzend, wie im
Regionalplan dargestellt, weiterhin ab.
3.
Zu den
einzelnen Flächen (Ki 32, usw.) wird wie im Sachvortrag beschrieben, Stellung
genommen.