Beratung über die Nachrüstung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der gemeindlichen Bibliothek.
Nach Sachvortrag und Beratung beschließt der Marktgemeinderat Folgendes:
1. Vom
Sachvortrag, den verschiedenen gezeigten Varianten und der Kostensituation
wurde Kenntnis genommen.
2. Das
Gremium entscheidet, dass die Variante 2 zur Ausführung kommen soll, jedoch mit
Vorbereitung für zukünftige Speicherinstallation.
3. Die
Ausschreibungen für das Gewerk
B 07/23 Photovoltaikanlage
wird wie vorgetragen genehmigt.
4. Diese
ist als Beschränkte Ausschreibungen nach § 3a Abs.2 VOB/A wie vorgetragen zu
veranlassen und durchzuführen.
5. Die Firmenbenennung für die Beschränkte Ausschreibung erfolgt in der Zuständigkeit des 1. Bürgermeisters.