Beratung über den Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 20 Technologiepark Ost Manching.
Nach Sachvortrag und Beratung beschließt der Marktgemeinderat Folgendes:
1.
Vom Sachvortrag, welcher dem Gremium vorab über das
Ratsinformationssystem zugeschickt wurde, sowie von den Planunterlagen der 1.
Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 20 „Technologiepark Ost
Manching“ (Stand: 02.03.2023) wurde Kenntnis genommen.
2.
Die Abwägung wird wie von der Verwaltung
vorgeschlagen vorgenommen.
3.
Die entsprechend der Abwägung redaktionell
angepasste Planfassung der 1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes
Nr. 20 „Technologiepark Ost Manching“ nebst Begründung und Umweltbericht in der
Fassung vom 02.03.2023 wird als Satzung beschlossen.
4.
Die Verwaltung erhält den Auftrag den
Satzungsbeschluss zum Bebauungs- und Grünordnungsplan „1. Änderung des
Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 20 Technologiepark Ost Manching“
ortsüblich bekannt zu machen.