Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0

Die Unterlagen für das Bauleitplanverfahren zur 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 Niederstimm „Am Anger“ werden dem Marktgemeinderat vorgestellt.

 

Der Marktgemeinderat berät über die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 Niederstimm „Am Anger“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.

 

 

 


Nach Sachvortrag und Beratung beschließt der Marktgemeinderat Folgendes:

 

1.    Vom Sachvortrag sowie den Bauleitplanunterlagen zur 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 Niederstimm „Am Anger“ (Stand: 02.03.2023) wurde Kenntnis genommen.

 

2.    Die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 Niederstimm „Am Anger“ in der Entwurfsfassung vom 02.03.2023 wird gebilligt. Ebenfalls vom Billigungsbeschluss umfasst sind die sonstigen Unterlagen, auf die in der Präambel zum Bebauungsplan Bezug genommen wird.

 

3.    Auf Grundlage der unter 1. genannten Bauleitplanunterlagen wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB die Durchführung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die formale Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

4.    Die Bauverwaltung wird beauftragt, die hierfür notwendigen Schritte zu veranlassen, diesen Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen und zu gegebener Zeit dem Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm die Planreife nach § 33 BauGB mitzuteilen.