Der Marktgemeinderat
berät über die europaweite Ausschreibung der Planungsleistungen Objektplanung
Ingenieurbauwerke sowie der Fachplanung der Tragwerksplanung für den Neubau der
2. Paarbrücke in Manching.
Nach Sachvortrag und Beratung beschließt der Marktgemeinderat Folgendes:
1.
Vom Sachvortrag und der
Kostensituation wurde Kenntnis genommen.
2.
Der Marktgemeinderat stimmt
der geplanten europaweiten Ausschreibung der Planung zum Neubau der 2.
Paarbrücke wie vorgetragen zu.
3.
Das gemeindliche Bauamt
wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Prof. Dr. Rauch &
Partner, die europaweite Ausschreibung nach VgV zur Vergabe der
Planungsleistungen für die Objektplanung von Ingenieurbauwerken (gemäß Teil 3
Abschnitt 3 HOAI, §§ 41 Nr. 6, 43 Abs. 1 S. 2 HOAI, stufenweise in den
Leistungsphasen 1 -9, sowie Leistungen der örtlichen Bauüberwachung gemäß Anlage
12 HOAI i.V.m. ZVB-ING.) und für die Leistungen der Fachplanung
Tragwerksplanung (gemäß Teil 4 Abschnitt 1 HOAI, §§ 49 Abs. 1, 51 Abs. 1 HOAI,
stufenweise in den Leistungsphasen 1-6, sowie Leistungen der
ingenieurtechnischen Kontrolle gemäß Anlage 14 HOAI i.V.m. ZVB-Trag)
durchzuführen.
4.
Der Neubau der 2.
Paarbrücke wird hiermit grundsätzlich beschlossen. Die Verwaltung wird
beauftragt, die erforderlichen Planungsarbeiten weiter zu führen und
entsprechende Haushaltsmittel für die Bauarbeiten in den kommenden
Haushaltsjahren bereit zu stellen.