Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Zur beantragten Einrichtung eines Haltepunkts Manching-West ist die Abgabe einer Willensbekundung gegenüber der Bayerischen Eisenbahngesellschaft zur Beteiligung an Projektabstimmungen und Umsetzung erforderlicher Umfeldmaßnahmen erforderlich.

 

 


Nach Sachvortrag und Beratung beschließt der Marktgemeinderat Folgendes:

 

1.    Vom Sachverhalt wird Kenntnis genommen

 

2.    Der Markt Manching erklärt sich grundsätzlich in einer schriftlichen Willensbekundung      bereit, sich konstruktiv in die Projektabstimmung einzubringen und – falls der   Bahnhaltepunkt Manching-West umgesetzt werden sollte – die erforderlichen             Umfeldmaßnahmen auf kommunaler Ebene umzusetzen.