Zur beantragten Einrichtung eines Haltepunkts Manching-West ist die
Abgabe einer Willensbekundung gegenüber der Bayerischen Eisenbahngesellschaft
zur Beteiligung an Projektabstimmungen und Umsetzung erforderlicher
Umfeldmaßnahmen erforderlich.
Nach Sachvortrag und Beratung beschließt der Marktgemeinderat Folgendes:
1. Vom Sachverhalt wird Kenntnis genommen
2. Der Markt Manching erklärt sich
grundsätzlich in einer schriftlichen Willensbekundung bereit, sich konstruktiv in die Projektabstimmung einzubringen
und – falls der Bahnhaltepunkt
Manching-West umgesetzt werden sollte – die erforderlichen Umfeldmaßnahmen auf kommunaler Ebene
umzusetzen.