Der Marktgemeinderat Manching berät über die Abwägung der in den Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sowie über den Satzungsbeschluss zur 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 Niederstimm „Am Anger“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.
Nach Sachvortrag und Beratung beschließt der Marktgemeinderat Folgendes:
1.
Vom Sachvortrag, welcher dem Gremium über das
Ratsinformationssystem ab dem 28.06.2023 zur Verfügung gestellt wurde, sowie
von den Planunterlagen (Stand: 29.06.2023) der 9. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 60 Niederstimm „Am Anger" im vereinfachten Verfahren nach §13 BauGB wurde
Kenntnis genommen.
2.
Die Abwägung wird wie von der Verwaltung
vorgeschlagen vorgenommen.
3.
Die entsprechend der Abwägung redaktionell
angepasste Planfassung der 9. Änderung des Bebauungsplans Nr. 60 Niederstimm
„Am Anger“ in der Fassung vom 29.06.2023 wird als Satzung beschlossen.
Ebenfalls vom Satzungsbeschluss Bebauungsplan umfasst sind die sonstigen
Unterlagen, auf die in der Präambel zum Bebauungsplan Bezug genommen wird.
4.
Die Verwaltung erhält den Auftrag den
Satzungsbeschluss zur 9. Änderung des Bebauungsplans Nr. 60 Niederstimm „Am
Anger“ ortsüblich bekannt zu machen.