Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Anschluss des Grundstücks Fl.Nr. 378, Gemarkung Manching an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung.

 


Nach Sachvortrag und Beratung beschließt der Marktgemeinderat Folgendes:

 

  1. Vom Sachvortrag und der dargestellten Anschlusssituation des Anwesens auf dem Grundstück Fl.Nr. 378 der Gemarkung Manching wurde Kenntnis genommen.

 

  1. Der Sondervereinbarung zum Anschluss des Grundstücks Fl.Nr. 378 der Gemarkung Manching an die öffentliche Trinkwasserversorgungsanlage zugestimmt.

 

  1. Die Verlegung der Anschlussleitung innerhalb des Grundstücks Fl.Nr. 378 der Gemarkung Manching wird unter den in der Sondervereinbarung zu schließenden Bedingungen gestattet.

 

  1. Der 1. Bürgermeister Herbert Nerb o. V. i. A. wird ermächtigt die Vereinbarung mit dem Grundstückseigentümer abzuschließen.