Anschluss des Grundstücks Fl.Nr. 378, Gemarkung Manching an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung.
Nach Sachvortrag und Beratung beschließt der Marktgemeinderat Folgendes:
- Vom Sachvortrag und der dargestellten Anschlusssituation des Anwesens auf dem Grundstück Fl.Nr. 378 der Gemarkung Manching wurde Kenntnis genommen.
- Der Sondervereinbarung zum Anschluss des Grundstücks Fl.Nr. 378 der Gemarkung Manching an die öffentliche Trinkwasserversorgungsanlage zugestimmt.
- Die Verlegung der Anschlussleitung innerhalb des Grundstücks Fl.Nr. 378 der Gemarkung Manching wird unter den in der Sondervereinbarung zu schließenden Bedingungen gestattet.
- Der 1. Bürgermeister Herbert Nerb o. V. i. A. wird ermächtigt die Vereinbarung mit dem Grundstückseigentümer abzuschließen.