Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Abschluss einer Zweckvereinbarung mit den Ingolstädter Kommunalbetrieben zur Erschließung der Grundstücke Fl.Nrn. 1274 und 1278 der Gemarkung Manching.


Nach Sachvortrag und Beratung beschließt der Marktgemeinderat Folgendes:

 

  1. Vom Antrag des Grundstückseigentümers der Fl.Nr. 1278 der Gemarkung Manching wurde Kenntnis genommen.

 

  1. Der Zweckvereinbarung mit den Ingolstädter Kommunalbetrieben über die Versorgung der in der Gemarkung Manching liegenden Grundstücke Fl.Nrn. 1274 und 1278 wird vollinhaltlich zugestimmt.

 

  1. 1. Bürgermeister Herbert Nerb o. V. i. A. wird ermächtigt, die Zweckvereinbarung zu unterzeichnen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt von einem Notariat einen Entwurf über die im Sachvortrag genannten Dienstbarkeiten ausarbeiten zu lassen.

 

  1. Sämtliche mit der Zweckvereinbarung und der Bestellung der Dienstbarkeiten verbundenen und daraus entstehenden Kosten hat ausnahmslos der Antragsteller zu tragen.

 

  1. 1. Bürgermeister Herbert Nerb o. V. i. A. wird ermächtigt die Notarurkunde über die im Sachvortrag dargestellten Dienstbarkeiten zu unterzeichnen.