Abschluss einer Zweckvereinbarung mit den Ingolstädter Kommunalbetrieben zur Erschließung der Grundstücke Fl.Nrn. 1274 und 1278 der Gemarkung Manching.
Nach Sachvortrag und Beratung beschließt der Marktgemeinderat Folgendes:
- Vom
Antrag des Grundstückseigentümers der Fl.Nr. 1278 der Gemarkung Manching
wurde Kenntnis genommen.
- Der
Zweckvereinbarung mit den Ingolstädter Kommunalbetrieben über die
Versorgung der in der Gemarkung Manching liegenden Grundstücke Fl.Nrn.
1274 und 1278 wird vollinhaltlich zugestimmt.
- 1.
Bürgermeister Herbert Nerb o. V. i. A. wird ermächtigt, die Zweckvereinbarung
zu unterzeichnen.
- Die
Verwaltung wird beauftragt von einem Notariat einen Entwurf über die im
Sachvortrag genannten Dienstbarkeiten ausarbeiten zu lassen.
- Sämtliche
mit der Zweckvereinbarung und der Bestellung der Dienstbarkeiten
verbundenen und daraus entstehenden Kosten hat ausnahmslos der
Antragsteller zu tragen.
- 1.
Bürgermeister Herbert Nerb o. V. i. A. wird ermächtigt die Notarurkunde
über die im Sachvortrag dargestellten Dienstbarkeiten zu unterzeichnen.