Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Kenntnisnahme des Marktgemeinderats über das Ergebnis der Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2022 gemäß Art. 102 Abs. 2 GO.


Nach Sachvortrag und Beratung beschließt der Marktgemeinderat Folgendes:

 

1.   Vom Ergebnis der Jahresrechnung 2022 wurde Kenntnis genommen.

 

2.   Der Rechnungsprüfungsausschuss wird ersucht die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2022 durchzuführen.