Kenntnisnahme des Marktgemeinderats über das Ergebnis der Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2022 gemäß Art. 102 Abs. 2 GO.
Nach Sachvortrag und Beratung beschließt der Marktgemeinderat Folgendes:
1. Vom Ergebnis der Jahresrechnung 2022 wurde Kenntnis genommen.
2. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird ersucht die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2022 durchzuführen.