Sitzung: 20.07.2023 2023/MGR/009
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Aus der Verwaltung
wird folgendes berichtet:
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Festnahme- und Durchsuchungsaktion
zum gestohlenen Goldschatz aus Manching:
Am Dienstag, den 22.11.2022, brachen unbekannte Täter in das
‚kelten römer museum manching‘ ein und entwendeten die Münzen des größten
keltischen Goldfundes des
20. Jahrhunderts. Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt sowie die gegründete
Sonderkommission „Oppidum“ des Bayerischen Landeskriminalamtes ermittelten
seitdem mit Hochdruck nach den entwendeten Goldmünzen sowie den Tätern. Am
Dienstag, den 18. Juli 2023, fand im Zuge dessen eine Festnahme- und
Durchsuchungsaktion im Großraum Schwerin statt. Hierbei konnten insgesamt vier
Tatverdächtige festgenommen werden.
Am gestrigen Mittwoch überschlugen sich diese Informationen. Es wurde auf
diversen Sendern berichtet. RTL war vor Ort für ein Interview. Am heutigen
Vormittag gab es eine Pressekonferenz im Foyer des Bayerischen
Landeskriminalamtes mit Bayerns Innenminister Joachim Herrmann, Polizeivizepräsident
Guido Limmer und Leitenden Oberstaatsanwalt Dr. Niclas Kaczynski über den
Ermittlungserfolg.
Erst
Freude über die Festnahme, Hoffnung auf den Goldschatz und dann der Schock,
dass rund 70 Münzen zu 18 Goldklumpen eingeschmolzen wurden. Zugleich besteht
noch Hoffnung die anderen rund 400 Münzen in unversehrtem Zustand zu finden.
·
Tauchpumpe in
Paar:
Zum
Gießen der Rasenfläche am Generationentreff neben dem Rathaus wurde beim
zuständigen Sachgebiet für Wasserrecht am Landratsamt Pfaffenhofen nachgefragt,
ob es möglich ist, Wasser aus der Paar mittels Tauchpumpe zu fördern.
Vom
Landratsamt wurde uns folgende Auskunft erteilt:
Die
Entnahme von Wasser aus einem Gewässer entspricht einer Benutzung nach
§ 9 Abs. 1 Nr. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), welche einer Erlaubnis bedarf
(§ 8 Abs. 1 WHG).
In
der Vergangenheit gab es bisher keine Genehmigungen für die Entnahme von Wasser
aus Fließgewässern, sodass ein entsprechender Antrag keine Aussicht auf Erfolg
hat.
Des
Weiteren hat die Gemeinde auch eine gewisse Vorbildfunktion um keine
Begehrlichkeiten bei anderen Antragsstellern zu wecken oder Präzedenzfälle zu
schaffen.
Eine
erlaubnisfreie Entnahme kommt nicht in Betracht, da für die Entnahme eine Pumpe
verwendet werden würde (Art. 18 Bayerisches Wassergesetz -BayWG-).
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Nachmittagsbetreuung
Caritas Schuljahr 2023/2024:
In
den Schuljahren 2021/22 und 2022/23 hatte die Caritas insgesamt 147 bzw. 152
Anmeldungen für die Nachmittagsbetreuung zu verzeichnen.
Die
Verteilung der Schüler wurde dem Marktgemeinderat in seiner Sitzung vom
30.06.2022 vorgestellt und der Aufteilung zugestimmt.
Für
das neue Schuljahr 2023/24 sind insgesamt 198 Kinder für die
Nachmittagsbetreuung angemeldet, die sich wie folgt verteilen:
Grundschule Lindenkreuz: |
109 Kinder |
Kapazität: |
76 Kinder |
Grundschule Oberstimm: |
59 Kinder |
Kapazität: |
40 Kinder |
Grundschule Donaufeld: |
30 Kinder |
Kapazität: |
82 Kinder |
Im
Rahmen von Gesprächen mit der Caritas und der Schulleitung konnte Kapazität in
der Donaufeldschule durch Nutzung eines zusätzlichen Raumes von ca. 40 Kindern
auf etwa 80 Kinder erhöht werden.
Die
Schüler der dritten und vierten Klassen aus den Grundschulen Lindenkreuz und
Oberstimm werden nun zur Nachmittagsbetreuung in die Donaufeldschule
transportiert. Somit reduziert sich die Zahl der Schüler im Lindenkreuz um 33
und in Oberstimm um 19.
Die
vorhandenen Kapazitäten können somit entsprechend eingehalten werden.
·
Zuschussanträge
im Rahmen der Förderrichtlinie „Photovoltaik, Batteriespeicher und thermische
Solananlagen – Stand 12.07.2023:
Bisher sind 28 Anträge zur Bezuschussung eingegangen, das entspricht einem
Fördermittelabruf von 19.100,00€.
- Anfrage zur Beschilderung an der AS-Manching, Bundesautobahn A9 München-Nürnberg:
„Die
Autobähn GmbH des Bundes“ teilt in einem Schreiben folgendes mit:
„nach Prüfung der
Situation müssen wir lhnen leider mitteilen, dass wir lhrem Wunsch
Beschilderung an der Anschlussstelle Manching an der Bundesautobahn A 9
nicht
entsprechen können.
Ein weiteres Ausfahrtsziel in der wegweisenden Beschilderung
(Gewerbegebiet Manching) an der Anschlussstelle Manching kann nicht aufgenommen
werden, da die maximale Anzahl von 4 Ausfahrtszielen (RWBA) ausgeschöpft sind
und eine zu geringe Verkehrsführungsbedeutung zu den bereits vergebenen Zielen
vorliegt. Den ortskundigen Verkehrsteilnehmern ist das Gewerbegebiet bekannt
und Auswärtige fahren nach der Navigation zu dem gewünschten Gewerbe.
Eine zusätzliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 km/h ist nicht
umsetzbar, da ein Streckenverbot nach Überfahren der Blockmarkierung im Ast
vorliegt und somit eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 km/h nicht
zielführend ist.“