Beschluss: zur Kenntnis genommen

Aus der Verwaltung wird folgendes berichtet:

 

·         Festnahme- und Durchsuchungsaktion zum gestohlenen Goldschatz aus Manching:

Am Dienstag, den 22.11.2022, brachen unbekannte Täter in das ‚kelten römer museum manching‘ ein und entwendeten die Münzen des größten keltischen Goldfundes des
20. Jahrhunderts. Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt sowie die gegründete Sonderkommission „Oppidum“ des Bayerischen Landeskriminalamtes ermittelten seitdem mit Hochdruck nach den entwendeten Goldmünzen sowie den Tätern. Am Dienstag, den 18. Juli 2023, fand im Zuge dessen eine Festnahme- und Durchsuchungsaktion im Großraum Schwerin statt. Hierbei konnten insgesamt vier Tatverdächtige festgenommen werden.
Am gestrigen Mittwoch überschlugen sich diese Informationen. Es wurde auf diversen Sendern berichtet. RTL war vor Ort für ein Interview. Am heutigen Vormittag gab es eine Pressekonferenz im Foyer des Bayerischen Landeskriminalamtes mit Bayerns Innenminister Joachim Herrmann, Polizeivizepräsident Guido Limmer und Leitenden Oberstaatsanwalt Dr. Niclas Kaczynski über den Ermittlungserfolg.

Erst Freude über die Festnahme, Hoffnung auf den Goldschatz und dann der Schock, dass rund 70 Münzen zu 18 Goldklumpen eingeschmolzen wurden. Zugleich besteht noch Hoffnung die anderen rund 400 Münzen in unversehrtem Zustand zu finden.

 

·         Tauchpumpe in Paar:

Zum Gießen der Rasenfläche am Generationentreff neben dem Rathaus wurde beim zuständigen Sachgebiet für Wasserrecht am Landratsamt Pfaffenhofen nachgefragt, ob es möglich ist, Wasser aus der Paar mittels Tauchpumpe zu fördern.

Vom Landratsamt wurde uns folgende Auskunft erteilt:

Die Entnahme von Wasser aus einem Gewässer entspricht einer Benutzung nach
§ 9 Abs. 1 Nr. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), welche einer Erlaubnis bedarf
(§ 8 Abs. 1 WHG).

In der Vergangenheit gab es bisher keine Genehmigungen für die Entnahme von Wasser aus Fließgewässern, sodass ein entsprechender Antrag keine Aussicht auf Erfolg hat.

Des Weiteren hat die Gemeinde auch eine gewisse Vorbildfunktion um keine Begehrlichkeiten bei anderen Antragsstellern zu wecken oder Präzedenzfälle zu schaffen.

Eine erlaubnisfreie Entnahme kommt nicht in Betracht, da für die Entnahme eine Pumpe verwendet werden würde (Art. 18 Bayerisches Wassergesetz -BayWG-).

 

 

·         Nachmittagsbetreuung Caritas Schuljahr 2023/2024:

In den Schuljahren 2021/22 und 2022/23 hatte die Caritas insgesamt 147 bzw. 152 Anmeldungen für die Nachmittagsbetreuung zu verzeichnen.

Die Verteilung der Schüler wurde dem Marktgemeinderat in seiner Sitzung vom 30.06.2022 vorgestellt und der Aufteilung zugestimmt.

Für das neue Schuljahr 2023/24 sind insgesamt 198 Kinder für die Nachmittagsbetreuung angemeldet, die sich wie folgt verteilen:

 

Grundschule Lindenkreuz:

109 Kinder

Kapazität:

76 Kinder

Grundschule Oberstimm:

59 Kinder

Kapazität:

40 Kinder

Grundschule Donaufeld:

30 Kinder

Kapazität:

82 Kinder

 

Im Rahmen von Gesprächen mit der Caritas und der Schulleitung konnte Kapazität in der Donaufeldschule durch Nutzung eines zusätzlichen Raumes von ca. 40 Kindern auf etwa 80 Kinder erhöht werden.

Die Schüler der dritten und vierten Klassen aus den Grundschulen Lindenkreuz und Oberstimm werden nun zur Nachmittagsbetreuung in die Donaufeldschule transportiert. Somit reduziert sich die Zahl der Schüler im Lindenkreuz um 33 und in Oberstimm um 19.

Die vorhandenen Kapazitäten können somit entsprechend eingehalten werden.

 

·         Zuschussanträge im Rahmen der Förderrichtlinie „Photovoltaik, Batteriespeicher und thermische Solananlagen – Stand 12.07.2023:
Bisher sind 28 Anträge zur Bezuschussung eingegangen, das entspricht einem Fördermittelabruf von 19.100,00€.

 

  • Anfrage zur Beschilderung an der AS-Manching, Bundesautobahn A9 München-Nürnberg:

„Die Autobähn GmbH des Bundes“ teilt in einem Schreiben folgendes mit:

nach Prüfung der Situation müssen wir lhnen leider mitteilen, dass wir lhrem Wunsch

Beschilderung an der Anschlussstelle Manching an der Bundesautobahn A 9 nicht

entsprechen können.

Ein weiteres Ausfahrtsziel in der wegweisenden Beschilderung (Gewerbegebiet Manching) an der Anschlussstelle Manching kann nicht aufgenommen werden, da die maximale Anzahl von 4 Ausfahrtszielen (RWBA) ausgeschöpft sind und eine zu geringe Verkehrsführungsbedeutung zu den bereits vergebenen Zielen vorliegt. Den ortskundigen Verkehrsteilnehmern ist das Gewerbegebiet bekannt und Auswärtige fahren nach der Navigation zu dem gewünschten Gewerbe.

Eine zusätzliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 km/h ist nicht umsetzbar, da ein Streckenverbot nach Überfahren der Blockmarkierung im Ast vorliegt und somit eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 km/h nicht zielführend ist.