Anpassung der Hebesätze der Realsteuern ab dem Haushaltsjahr 2024.
Nach Sachvortrag und Beratung beschließt der Marktgemeinderat Folgendes:
1. Die Hebesätze der Realsteuern sollen ab dem Haushaltsjahr 2024 bei der Grundsteuer A und B 310 v. H. und bei der Gewerbesteuer 350 v. H. betragen.
2. Die Hebesätze sollen in einer Hebesatzsatzung festgesetzt werden.