Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Anpassung der Hebesätze der Realsteuern ab dem Haushaltsjahr 2024.

 

 


Nach Sachvortrag und Beratung beschließt der Marktgemeinderat Folgendes:

 

1.   Die Hebesätze der Realsteuern sollen ab dem Haushaltsjahr 2024 bei der Grundsteuer A und B 310 v. H. und bei der Gewerbesteuer 350 v. H. betragen.

 

2.   Die Hebesätze sollen in einer Hebesatzsatzung festgesetzt werden.