Antragsgegenstand vom 30.07.2023 ist die Fassung eines Grundsatzbeschlusses zur Errichtung einer Zuschauertribüne für den SV Manching im Sportpark.
Nach Sachvortrag und Beratung beschließt der Marktgemeinderat Folgendes:
1. Vom Sachvortrag wurde Kenntnis genommen.
2. Der Marktgemeinderat stimmt der Errichtung einer Zuschauertribüne für den
SV Manching grundsätzlich ohne Gewährung eines gemeindlichen Zuschusses zu, da diese gemäß der Sportförderungsrichtlinien des Marktes Manching analog zu den jeweils geltenden Richtlinien des Freistaates Bayern und des BLSV / BSSV zu den Anlagen zählen, die nach ihrer Zweckbestimmung einem allgemeinen Personenkreis zugänglich sind und somit nicht Gegenstand einer Förderung sein können.
3. Sollte der Bau der Anlage zum Tragen kommen ist ein Antrag mit Maßstabsskizze und genauer Lage auf dem Sportgelände einzureichen. Dieser muss mit der Verwaltung abgestimmt und von einem beschließenden Ausschuss oder dem Marktgemeinderat beschlossen werden.
4. Die Zustimmung ersetzt die formellen Genehmigungsverfahren nicht.
5. Die Vorlage eines Finanzierungsplans bei Einreichung des Bauplans wird gefordert.