Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0

Der SV Manching beantragt, die Namensrechte für die vom SV Manching gepachteten Flächen im Sportpark zu vergeben.


Nach Sachvortrag und Beratung beschließt der Marktgemeinderat Folgendes:

 

1.      Vom Sachvortrag wurde Kenntnis genommen.

 

2.      Aufgrund der schwierigen Nutzungsverhältnisse des Sportparks durch drei Vereine werden die Namensrechte für die vom SV Manching gepachteten Flächen im Sportpark nicht vergeben.

 

3.      Einer Flächenwerbung auf einer evtl. zu errichtenden Zuschauertribüne wird zugestimmt; diese muss jedoch Bestandteil des einzureichenden Antrags sein.