Sitzung: 26.10.2023 2023/MGR/013
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Aus der Verwaltung wird Folgendes berichtet:
·
Offene
Ganztagsschule Mittelschule im Lindenkreuz; Weiterführung der offenen
Ganztagsbetreuung für das Schuljahr 2023/2024 mit dem bisherigen
Kooperationspartner
Bezüglich der offenen Ganztagsbetreuung an der Mittelschule Lindenkreuz für das Schuljahr 2023/2024 ist Folgendes zu berichten:
Seit dem Schuljahr 2017/2018 wird die offene Ganztagsbetreuung für Schülerinnen und Schüler ab der 5. Jahrgangsstufe durch den Verein Kai – Bildung & Kultur e.V. durchgeführt.
Die offene Ganztagsschule an Mittelschulen wird im Schuljahr 2023/2024 vom Freistaat Bayern mit einem Betrag von jährlich 28.965,00 € je Gruppe gefördert. Zusätzlich hat der Markt Manching als Schulaufwandsträger den zusätzlichen Sachaufwand zu übernehmen und im Schuljahr 2023/2024 einen pauschalen Zuschuss von 6.703,00 € jährlich je Gruppe zu leisten.
Der Mitfinanzierungsanteil für den Markt Manching beträgt somit insgesamt 13.406,00 € für das Schuljahr 2023/2024.
Da das Angebot der offenen Ganztagsschule in der Mittelschule Lindenkreuz sehr gut von Eltern und Schülern angenommen wird, soll dieses weiterhin durchgeführt werden. Daher wird der Vertrag mit dem Verein Kai – Bildung & Kultur e.V. für das Schuljahr 2023/2024 verlängert.
· Aufgrund der gestrigen Bürgerversammlung wurde Folgende Pressemitteilung rausgegeben:
Ergänzungen zu den Informationen über den Paarsteg und die zweite
Paarbrücke
Manching, 26.10.2023
Am Mittwoch (25.10.2023) sind im Rahmen der diesjährigen Bürgerversammlung für
den Hauptort Manching Fragen zum Thema zweite Paarbrücke bzw. Erneuerung des
bestehenden Paarsteges aufgekommen. Zudem stehen Behauptungen im Raum, die mit
dieser Mitteilung richtiggestellt werden sollen.
Im Vorfeld der Veranstaltung war von der Tatsache die Rede, dass die Schulstraße zukünftig eine Einbahnstraße werden soll. Diese Behauptung ist natürlich falsch. In der Verwaltung wird eine solche Planung nicht verfolgt. Weder die Schulstraße noch die Paarstraße soll eine Einbahnstraße werden.
Eine weitere weit verbreitete Behauptung, dass der Schwerverkehr über die neue Paarbrücke geleitet werden soll, ist falsch. Bereits seit 2009 beinhaltet jeder Beschluss zur neuen Paarbrücke eine ganzjährige Beschränkung für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen (außer Rettungsfahrzeuge). Diese Beschränkung soll an wenigen Tagen aufgrund der Notwenigkeit von Sperrungen der Hauptpaarbrücke für den kompletten Verkehr aufgehoben werden.
Der Vorschlag, für Planungen die Daten des bereits bestehenden Steges am Rathaus zu verwenden, kann nicht umgesetzt werden. Allein die Spannweiten sind extrem unterschiedlich. Die Spannweite am Rathaus-Steg beträgt ca. 21 m und die Spannweite am Steg an der Paarstraße beträgt ca. 25,5 m. Allein dies würde eine komplette Neukonstruktion verursachen. Auch die Kosten sind nach 25 Jahren nicht übertragbar.
Weiter fordert die
Interessengemeinschaft „Keine 2. Paarbrücke“ eine Wirtschaftlichkeitsberechnung
der neuen Brücke über die Paar. Hierbei stellt sich für die Verwaltung die
Frage, aufgrund welcher Fakten eine solche Berechnung erfolgen soll.
Nachdem an der bisherigen Stelle des bestehenden Steges an der Paarstraße kein
behindertengerechter Geh- und Radweg-Steg umsetzbar ist, ist eine Integration
des Geh- und Radweges in einer neuen Gesamtbrücke wirtschaftlich nicht
vergleichbar.
Die Interessensgemeinschaft sieht
aufgrund der Größe des Bauprojektes „neue Paarbrücke“ ein Verkehrsgutachten als
zwingend erforderlich an. Dabei gibt es bereits ein solches Gutachten, aus
welchem auf der Website der Gemeinde Manching die Zahlen veröffentlicht sind.
Auch wenn dieses Gutachten sich auf Erhebungen aus dem Jahr 2009 bezieht, haben
sich die Verkehrszahlen kaum verändert.
Der Hinweis, dass in den nächsten
Jahren mehrere hundert Seniorinnen und Senioren an der Schulstraße zusätzlich
ein neues Zuhause finden ist für die Verwaltung nicht nachvollziehbar, da
sich die Pflegebettzimmer von 31 auf 80 erhöhen. Wenn man noch zusätzliche
Angebote berücksichtigt, werden es voraussichtlich ca. 100 Senioren sein, von
welchen ca. zwei Drittel in der Regel aufgrund ihres Pflegegrades das Haus auf
die Straße sehr selten verlassen können. Nach dem Bau der neuen Seniorenanlage
wird die Verkehrssicherheit überprüft und gegebenenfalls beide Häuser
miteinander zum Beispiel mit einem Zebrastreifen verbunden.
Die Interessensgemeinschaft hat
außerdem eine eigene Planung entworfen, in welcher ein Steg über die Paar an
der aktuellen Stelle gezeigt wird. Der Entwurf zeigt einen Steg und eine Rampe
entlang der Paarstraße auf Seite der Paar mit 1,50 m Breite. Der bestehende
Gehweg entlang der Häuserseite soll demnach rückgebaut werden und auf der
gegenüberliegenden Seite neu entstehen.
Aus Sicht der Verwaltung ist diese Variante nicht umsetzbar. Bei einem Steg
auf eine abknickende Rampe mit der von der IG vorgeschlagenen Breite von 1,5 m
kommt man weder mit dem Fahrrad noch mit einem Fahrrad mit Kinderanhänger bzw.
mit einem Elektromobil für Senioren ohne rangieren zu müssen vernünftig um die
Kurve.
Brücke und Rampen müssten
mindestens eine Breite von 2,50 m haben, um der Norm eines behindertengerechten
Geh- und Radweges zu entsprechen. Dies hätte zur Folge, dass die Paarstraße für
Lastwagen nicht mehr befahrbar ist. Da am Ende der Paarstraße der gemeindliche
Bauhof untergebracht ist, ist diese Variante nicht möglich.
Auch die Vorstellung, die Brücke
asymmetrisch zu bauen, damit auf der Seite der Niederfelder Straße die Rampe
nicht zu steil ist, ist nicht umsetzbar. Die Rampe kann auf dieser Seite
nicht niedrig gehalten werden, da sonst die nötige Durchflusshöhe bei einem
Hochwasser nicht gegeben wäre. Bei einem generell erhöhten Steg und einer Rampe
auf der Niederfelder Straßen-Seite kommen zwei Anwohner nicht mehr in ihre
Garagen (siehe Foto).
Eine weitere geforderte
Konzeptuntersuchung ist nicht erforderlich, weil ein behindertengerechter Geh-
und Radweg an dieser Stelle wie in den verschiedenen Punkten erläutert, nicht
machbar ist.
Die derzeitige Kostenschätzung des Brückenplaners beläuft sich auf zwei Millionen Euro. Die Brückenplanung wurde am 20. Juli 2023 vom Gemeinderat rechtsverbindlich in Auftrag gegeben.
### ENDE DER MITTEILUNG ###
Für die Mitglieder des Gremiums die nicht an der Bürgerversammlung anwesend waren wurde die Angelegenheit nochmal kurz erläutert.