Beschluss: zur Kenntnis genommen

Aus der Verwaltung wird Folgendes berichtet:

 

·           Offene Ganztagsschule Mittelschule im Lindenkreuz; Weiterführung der offenen Ganztagsbetreuung für das Schuljahr 2023/2024 mit dem bisherigen Kooperationspartner

 

Bezüglich der offenen Ganztagsbetreuung an der Mittelschule Lindenkreuz für das Schuljahr 2023/2024 ist Folgendes zu berichten:

 

Seit dem Schuljahr 2017/2018 wird die offene Ganztagsbetreuung für Schülerinnen und Schüler ab der 5. Jahrgangsstufe durch den Verein Kai – Bildung & Kultur e.V. durchgeführt.

 

Die offene Ganztagsschule an Mittelschulen wird im Schuljahr 2023/2024 vom Freistaat Bayern mit einem Betrag von jährlich 28.965,00 € je Gruppe gefördert. Zusätzlich hat der Markt Manching als Schulaufwandsträger den zusätzlichen Sachaufwand zu übernehmen und im Schuljahr 2023/2024 einen pauschalen Zuschuss von 6.703,00 € jährlich je Gruppe zu leisten.

Der Mitfinanzierungsanteil für den Markt Manching beträgt somit insgesamt 13.406,00 € für das Schuljahr 2023/2024.

 

Da das Angebot der offenen Ganztagsschule in der Mittelschule Lindenkreuz sehr gut von Eltern und Schülern angenommen wird, soll dieses weiterhin durchgeführt werden. Daher wird der Vertrag mit dem Verein Kai – Bildung & Kultur e.V. für das Schuljahr 2023/2024 verlängert.

 

·           Aufgrund der gestrigen Bürgerversammlung wurde Folgende Pressemitteilung rausgegeben:

Ergänzungen zu den Informationen über den Paarsteg und die zweite Paarbrücke

 

Manching, 26.10.2023


Am Mittwoch (25.10.2023) sind im Rahmen der diesjährigen Bürgerversammlung für den Hauptort Manching Fragen zum Thema zweite Paarbrücke bzw. Erneuerung des bestehenden Paarsteges aufgekommen. Zudem stehen Behauptungen im Raum, die mit dieser Mitteilung richtiggestellt werden sollen.

 

Im Vorfeld der Veranstaltung war von der Tatsache die Rede, dass die Schulstraße zukünftig eine Einbahnstraße werden soll. Diese Behauptung ist natürlich falsch. In der Verwaltung wird eine solche Planung nicht verfolgt. Weder die Schulstraße noch die Paarstraße soll eine Einbahnstraße werden.

 

Eine weitere weit verbreitete Behauptung, dass der Schwerverkehr über die neue Paarbrücke geleitet werden soll, ist falsch. Bereits seit 2009 beinhaltet jeder Beschluss zur neuen Paarbrücke eine ganzjährige Beschränkung für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen (außer Rettungsfahrzeuge). Diese Beschränkung soll an wenigen Tagen aufgrund der Notwenigkeit von Sperrungen der Hauptpaarbrücke für den kompletten Verkehr aufgehoben werden.

 

Der Vorschlag, für Planungen die Daten des bereits bestehenden Steges am Rathaus zu verwenden, kann nicht umgesetzt werden. Allein die Spannweiten sind extrem unterschiedlich. Die Spannweite am Rathaus-Steg beträgt ca. 21 m und die Spannweite am Steg an der Paarstraße beträgt ca. 25,5 m. Allein dies würde eine komplette Neukonstruktion verursachen. Auch die Kosten sind nach 25 Jahren nicht übertragbar.

 

Weiter fordert die Interessengemeinschaft „Keine 2. Paarbrücke“ eine Wirtschaftlichkeitsberechnung der neuen Brücke über die Paar. Hierbei stellt sich für die Verwaltung die Frage, aufgrund welcher Fakten eine solche Berechnung erfolgen soll.
Nachdem an der bisherigen Stelle des bestehenden Steges an der Paarstraße kein behindertengerechter Geh- und Radweg-Steg umsetzbar ist, ist eine Integration des Geh- und Radweges in einer neuen Gesamtbrücke wirtschaftlich nicht vergleichbar.

 

Die Interessensgemeinschaft sieht aufgrund der Größe des Bauprojektes „neue Paarbrücke“ ein Verkehrsgutachten als zwingend erforderlich an. Dabei gibt es bereits ein solches Gutachten, aus welchem auf der Website der Gemeinde Manching die Zahlen veröffentlicht sind. Auch wenn dieses Gutachten sich auf Erhebungen aus dem Jahr 2009 bezieht, haben sich die Verkehrszahlen kaum verändert.

 

Der Hinweis, dass in den nächsten Jahren mehrere hundert Seniorinnen und Senioren an der Schulstraße zusätzlich ein neues Zuhause finden ist für die Verwaltung nicht nachvollziehbar, da sich die Pflegebettzimmer von 31 auf 80 erhöhen. Wenn man noch zusätzliche Angebote berücksichtigt, werden es voraussichtlich ca. 100 Senioren sein, von welchen ca. zwei Drittel in der Regel aufgrund ihres Pflegegrades das Haus auf die Straße sehr selten verlassen können. Nach dem Bau der neuen Seniorenanlage wird die Verkehrssicherheit überprüft und gegebenenfalls beide Häuser miteinander zum Beispiel mit einem Zebrastreifen verbunden.

 

Die Interessensgemeinschaft hat außerdem eine eigene Planung entworfen, in welcher ein Steg über die Paar an der aktuellen Stelle gezeigt wird. Der Entwurf zeigt einen Steg und eine Rampe entlang der Paarstraße auf Seite der Paar mit 1,50 m Breite. Der bestehende Gehweg entlang der Häuserseite soll demnach rückgebaut werden und auf der gegenüberliegenden Seite neu entstehen.
Aus Sicht der Verwaltung ist diese Variante nicht umsetzbar. Bei einem Steg auf eine abknickende Rampe mit der von der IG vorgeschlagenen Breite von 1,5 m kommt man weder mit dem Fahrrad noch mit einem Fahrrad mit Kinderanhänger bzw. mit einem Elektromobil für Senioren ohne rangieren zu müssen vernünftig um die Kurve.

 

Brücke und Rampen müssten mindestens eine Breite von 2,50 m haben, um der Norm eines behindertengerechten Geh- und Radweges zu entsprechen. Dies hätte zur Folge, dass die Paarstraße für Lastwagen nicht mehr befahrbar ist. Da am Ende der Paarstraße der gemeindliche Bauhof untergebracht ist, ist diese Variante nicht möglich.

 

Auch die Vorstellung, die Brücke asymmetrisch zu bauen, damit auf der Seite der Niederfelder Straße die Rampe nicht zu steil ist, ist nicht umsetzbar. Die Rampe kann auf dieser Seite nicht niedrig gehalten werden, da sonst die nötige Durchflusshöhe bei einem Hochwasser nicht gegeben wäre. Bei einem generell erhöhten Steg und einer Rampe auf der Niederfelder Straßen-Seite kommen zwei Anwohner nicht mehr in ihre Garagen (siehe Foto).

 

Eine weitere geforderte Konzeptuntersuchung ist nicht erforderlich, weil ein behindertengerechter Geh- und Radweg an dieser Stelle wie in den verschiedenen Punkten erläutert, nicht machbar ist.

 

Die derzeitige Kostenschätzung des Brückenplaners beläuft sich auf zwei Millionen Euro. Die Brückenplanung wurde am 20. Juli 2023 vom Gemeinderat rechtsverbindlich in Auftrag gegeben.

 

### ENDE DER MITTEILUNG ###

 

Für die Mitglieder des Gremiums die nicht an der Bürgerversammlung anwesend waren wurde die Angelegenheit nochmal kurz erläutert.