Nach Sachvortrag und Beratung beschließt der Marktgemeinderat Folgendes:
1) Feststellung
der Jahresrechnung 2022:
Aufgrund der durchgeführten örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2022 stellt
der Marktgemeinderat gemäß Art. 102 Abs. 3 GO diese in den Solleinnahmen und
Sollausgaben mit jeweils 45.857.876,49 € fest.
- Abstimmung durch den gesamten Marktgemeinderat
einstimmig beschlossen Ja 23 Nein 0
2) Entlastung
der Jahresrechnung 2022:
Aufgrund der durchgeführten örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2022 erteilt
der Marktgemeinderat gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung.
- Abstimmung ohne die Stimme des 1. Bürgermeisters aufgrund Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung
einstimmig beschlossen Ja 22 Nein 0