Nach Sachvortrag und Beratung beschließt der Marktgemeinderat Folgendes:
Beschluss Nummer 1:
1. Vom Sachverhalt wurde Kenntnis genommen.
3. Für das Haushaltsjahr 2024 stellt die Marktgemeinde Manching die Restmittel aus dem ursprünglichen Förderprogramm in Höhe von 48.100 € zur Verfügung. Nicht abgerufene Summen können nach Beratung in weitere Haushaltsjahre übertragen werden.
4. Aufgrund der angespannten Haushaltslage wird in der Marktgemeinderatssitzung am 27.06.2024 ein Sachstandsbericht der eingegangenen Anträge präsentiert und über die Weiterführung bzw. Beendigung des Förderprogramms beraten und beschlossen.
einstimmig beschlossen Ja 23 Nein 0
Beschluss Nummer 2:
Ab dem 01.01.2024 werden Balkonkraftwerke mit in die Förderrichtlinie aufgenommen. Diese werden mit einem Pauschalbetrag von 100,00 € pro Anwesen gefördert. Für eine Förderung ist die personalisierte Originalrechnung über die Anschaffungskosten sowie der Nachweis über die Registrierung im Marktstammdatenregister vorzulegen.
mehrheitlich abgelehnt Ja 6 Nein
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Beschluss Nummer 3:
Ab dem 01.01.2024 werden Balkonkraftwerke mit in die Förderrichtlinie aufgenommen. Diese werden mit einem Pauschalbetrag von 50,00 € pro Anwesen gefördert. Für eine Förderung ist die personalisierte Originalrechnung über die Anschaffungskosten sowie der Nachweis über die Registrierung im Marktstammdatenregister vorzulegen.
mehrheitlich beschlossen Ja
14 Nein 9