Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 9


Nach Sachvortrag und Beratung beschließt der Marktgemeinderat Folgendes:

 

Beschluss Nummer 1:

 

1.      Vom Sachverhalt wurde Kenntnis genommen.

 

2.      Der Markt Manching fördert auch im Jahr 2024 die Errichtung von Photovoltaikanlagen, Batteriespeichern und thermischen Solaranlagen gemäß dem beschlossenen Förderprogramm.

 

3.      Für das Haushaltsjahr 2024 stellt die Marktgemeinde Manching die Restmittel aus dem ursprünglichen Förderprogramm in Höhe von 48.100 € zur Verfügung. Nicht abgerufene Summen können nach Beratung in weitere Haushaltsjahre übertragen werden.

 

4.      Aufgrund der angespannten Haushaltslage wird in der Marktgemeinderatssitzung am 27.06.2024 ein Sachstandsbericht der eingegangenen Anträge präsentiert und über die Weiterführung bzw. Beendigung des Förderprogramms beraten und beschlossen.

 

einstimmig beschlossen                                                Ja 23  Nein 0 

 

 

 

Beschluss Nummer 2:

 

Ab dem 01.01.2024 werden Balkonkraftwerke mit in die Förderrichtlinie aufgenommen. Diese werden mit einem Pauschalbetrag von 100,00 € pro Anwesen gefördert. Für eine Förderung ist die personalisierte Originalrechnung über die Anschaffungskosten sowie der Nachweis über die Registrierung im Marktstammdatenregister vorzulegen.

 

mehrheitlich abgelehnt                                                  Ja  6  Nein 17 

 

 

 

Beschluss Nummer 3:

 

Ab dem 01.01.2024 werden Balkonkraftwerke mit in die Förderrichtlinie aufgenommen. Diese werden mit einem Pauschalbetrag von 50,00 € pro Anwesen gefördert. Für eine Förderung ist die personalisierte Originalrechnung über die Anschaffungskosten sowie der Nachweis über die Registrierung im Marktstammdatenregister vorzulegen.

 

mehrheitlich beschlossen                                             Ja 14  Nein 9