Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0

Verstellung der Tekturplanung zum Bauvorhaben „Neue Seniorenanlage Manching“.


Nach Sachvortrag und Beratung beschließt der Marktgemeinderat Folgendes:

 

1.      Vom Sachvortrag sowie dem Änderungswunsch des Durchführungsvertrags in Zusammenhang mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 70 „Seniorenzentrum Manching“ samt Anlagen 1 - 8 (Stand: 28.10.2021) wurde Kenntnis genommen.

 

2.      Die Überarbeitung des Durchführungsvertrags, ausgelöst durch die planerischen Änderungen der Vorhabenträgerin Schleich & Haberl Sozialimmobilien Manching GmbH aus Pfarrkirchen wird wie vorgetragen zugestimmt.

 

3.      Die Verwaltung wird beauftragt eine Zusatzvereinbarung zu erarbeiten, welche die Änderung des Durchführungsvertrags regelt.

 

4.      Der 1. Bürgermeister o.V.i.A. wird zur Unterschrift bevollmächtigt.