Geänderte rechtliche Vorgaben haben im Verwaltungsverfahren die ausschließliche elektronische Bekanntmachung von veröffentlichungspflichtigen Mitteilungen und amtlichen Verkündungen grundsätzlich zugelassen. Aufgrund dessen bedarf es einer Anpassung des § 37 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat.
Nach Sachvortrag und Beratung beschließt der Marktgemeinderat Folgendes:
1. Vom Sachvortrag wurde Kenntnis genommen.
2. Die Bekanntmachung veröffentlichungspflichtiger Mitteilungen der Marktgemeinde Manching erfolgt in elektronischer Form.
3. Der § 37 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat wird wie vorgetragen geändert und ausgefertigt.
4. Die Änderung der Geschäftsordnung tritt am darauffolgenden Tag der Beschlussfassung, dem 26.01.2024, in Kraft.