Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0

Geänderte rechtliche Vorgaben haben im Verwaltungsverfahren die ausschließliche elektronische Bekanntmachung von veröffentlichungspflichtigen Mitteilungen und amtlichen Verkündungen grundsätzlich zugelassen. Aufgrund dessen bedarf es einer Anpassung des § 37 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat.

 


Nach Sachvortrag und Beratung beschließt der Marktgemeinderat Folgendes:

 

1.      Vom Sachvortrag wurde Kenntnis genommen.

 

2.      Die Bekanntmachung veröffentlichungspflichtiger Mitteilungen der Marktgemeinde Manching erfolgt in elektronischer Form.

 

3.      Der § 37 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat wird wie vorgetragen geändert und ausgefertigt.

 

4.      Die Änderung der Geschäftsordnung tritt am darauffolgenden Tag der Beschlussfassung, dem 26.01.2024, in Kraft.