Änderung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung des Marktes Manching (Wasserabgabesatzung - WAS),
Neuerlass der Satzung vom 25.01.2024 und außer Krafttreten der Satzung vom 23.06.2022
Nach Sachvortrag und Beratung beschließt der Marktgemeinderat Folgendes:
1. Vom Sachvortrag und dem Satzungsentwurf vom 25.01.2024 wird Kenntnis
genommen.
2.
Der Markt Manching
erlässt die neu gefasste Satzung für die öffentliche
Wasserversorgungseinrichtung des Marktes Manching (Wasserabgabesatzung – WAS)
mit Inkrafttreten einer Woche nach ihrer Bekanntgabe. Die Satzung ist
Bestandteil dieses Beschlusses und ist der Niederschrift als Anlage beizufügen.
Die bestehende Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung des
Marktes Manching vom 23.06.2022 wird mit Wirkung der neuen Satzung außer Kraft
gesetzt.