Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0

Den Mitgliedern des Marktgemeinderates Manching werden die geänderten Planunterlagen zum Bauleitplanverfahren gegenüber der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB vorgestellt und über die Billigung und formalen Auslegung dieser Planunterlagen beraten.


Nach Sachvortrag und Beratung beschließt der Marktgemeinderat Folgendes:

 

1. Vom Sachvortrag sowie den vorgestellten Planunterlagen (Stand: 26.02.2024) zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Zum Schillert“ mit 16. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) wurde Kenntnis genommen.

 

2. Die Planunterlagen zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Zum Schillert“ mit 16. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) mit Stand 26.02.2024 werden gebilligt.

 

3. Die Durchführung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die formale Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB auf Grundlage der unter 2. genannten Unterlagen wird beschlossen.

 

4. Die Bauverwaltung wird beauftragt, die hierfür notwendigen Schritte zu veranlassen.