Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 4

Nach Sachvortrag und Beratung beschließt der Marktgemeinderat Folgendes:

 

1.      Vom Sachvortrag wurde Kenntnis genommen.

 

2.      Der Marktgemeinderat stellt gemäß Verwaltungsvorschlag die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens „Stoppt die Verschwendung von Steuergeldern! Keine 2. Paarbrücke“ fest. Das Bürgerbegehren ist aufgrund seiner Begründung, die eine Irreführung der Unterzeichnenden hervorzurufen vermag, unzulässig.

 

3.      Den Vertretern des Bürgerbegehrens ist über die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens unverzüglich förmlich Bescheid zu erteilen.