Beschluss: zur Kenntnis genommen

Punkt 1:          Es wurde ein Antrag an den Bundeswahlkreis zur Plakatierungsgenehmigung zur Europawahl gestellt. Die beantragten Großformate wurden abgelehnt und nur 10 Plakatständer doppelseitig in der Größe DIN A1 genehmigt. Bisher gab es auch die Möglichkeit für Großformate. Es stellt sich die Frage, ob das für alle Parteien gilt.

 

Dem 1. Bürgermeister ist nicht bekannt, dass es eine Ablehnung gab. Es gibt sehr wenige Stellen für Großflächenplakate. Das muss geprüft werden.

 

 

Punkt 2:          Es wird angefragt wie der Planungsstand für die BRK-Wache am Braunweiher ist.

 

Die Kreisgeschäftsstelle ändert derzeit die Daten innerhalb des BRK-PAF.